Bedingungen für das aktive Wahlrecht:
- italienische Staatsbürgerschaft
- 18 Jahre alt
- Wohnsitz in der Region
Bedingungen für das passive Wahlrecht:
- italienische Staatsbürgerschaft
- 18 Jahre alt
- Art. 51 der italienischen Verfassung sieht vor, dass alle italienischen Bürger beiderlei Geschlechts öffentliche Ämter innehaben können, entsprechend der gesetzlichen Anforderungen, mit besonderem Augenmerk auf die Chancengleichheit der Geschlechter.